AGBAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KLETTERWALD TANNHEIMERTAL SEBASTIAN JOHN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
KLETTERWALD TANNHEIMERTAL SEBASTIAN JOHN


§ 1 Haftung
Der Kletterwald Tannheimertal - Sebastian John (im nachfolgenden KLETTERWALD genannt)
haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Der KLETTERWALD
haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum. Für Sach- und
Vermögensschäden haftet der KLETTERWALD nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Veranstalters bzw. der mit der Leitung betrauten Personen. Es gibt keine Garantie für einen
subjektiv vorgestellten Veranstaltungserfolg. Der KLETTERWALD übernimmt die Haftung für eine
sorgfältige Planung und Beschreibung der Veranstaltungen sowie eine ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen. Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der
betrieblichen Haftpflichtversicherung des KLETTERWALDES.

§ 2 Durchführungsrisiko
Die Abläufe sind von Seiten des KLETTERWALD genaustens geplant und vorbereitet. Aufgrund
verschiedener äußerer Einflüsse kann der Fall eintreten, dass die geplanten Abläufe nicht so
verwirklicht werden können, wie vorgesehen. Die in den Ausschreibungen vorgestellten Konzepte
sind daher als vorgesehene, geplante Abläufe zu verstehen. Durch beispielsweise
witterungstechnische Einflüsse ist eine exakte Einhaltung des geplanten Verlaufs nicht immer
möglich. Wir schließen die Haftung für solche Bedingungen, deren Gegebenheiten außerhalb
unseres Einflussbereiches liegen, ausdrücklich aus.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Es ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung, dass der Teilnehmer weder an einer
Krankheit noch an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet. Die entweder eine
Gefahr für die eigene Gesundheit oder eine Gefahr für Dritte darstellen kann. Personen mit
Einschränkungen können ebenfalls teilnehmen, sofern das Sicherheitspersonal in Kenntnis gesetzt
ist. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Sicherheitstrainer über die Teilnahme und die
ggf. notwendigen Änderungen für den Ablauf. Unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen
stehende Personen sind nicht berechtigt, an der Veranstaltung teilzunehmen.

§ 4 Sicherheit
Vor dem Beginn der Veranstaltung hat jeder Teilnehmer an der gesamten praktischen und
theoretischen Sicherheitseinweisung teil zu nehmen. Sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen
des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und/oder Verstößen behält sich die
Geschäftsleitung das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Für damit verbundene Schäden übernimmt der KLETTERWALD keine Haftung. Jegliche
Gegenstände, wie Schmuck, Kamera, Mobiltelefon, Getränkeflaschen, etc., die eine Gefahr für den
Teilnehmer selbst oder für andere darstellen können, dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt
werden. Für Teilnehmer, die eine Sicherheitsausrüstung tragen, gilt generelles Rauchverbot und
haben sich von offenem Feuer bzw. Glut fernzuhalten.

§ 5 Ausrüstung
Die Sicherheitsausrüstung, die zur Teilnahme an der Veranstaltung nötig ist, wird vom Veranstalter
gestellt. Diese Ausrüstung ist Eigentum des KLETTERWALDS. Sie ist nicht übertragbar und darf
während der Veranstaltung nicht abgelegt werden. Der Teilnehmer trägt für diese Gegenstände die
Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen direkt dem Sicherheitspersonal
gemeldet werden. Darüber hinaus ist die vom Sicherheitspersonal ausgegebene
Sicherheitsausrüstung ausschließlich nach Anweisung des Personals zu verwenden. Im Zweifelsfall
ist ein Sicherheitstrainer zu Rate zu ziehen.

§ 6 Wetter und höhere Gewalt
In Situationen, die die Sicherheit von Personen gefährden, wie Naturgewalten, Sturm, Gewitter,
Feuer, etc., behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Veranstaltung einzustellen. In diesem
Falle hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung. Eine Haftung aufgrund eines
witterungsbedingt geänderten Programms schließt der KLETTERWALD ausdrücklich aus.

§ 7 Rücktritt
Für reine Kletterwaldbegehungen ohne weitere Programmpunkte gelten folgende Rücktrittsrechte:
Bis 2 Tage vor der Begehung ist der Rücktritt kostenfrei. Wir bitten um die Vereinbarung eines
Ersatztermins. Sollte einer der Teilnehmer die Teilnahme frühzeitig auf eigenen Wunsch beenden,
kann eine Rückerstattung der Kosten nicht erfolgen.
Für Seminare, Tagungs- und Eventveranstaltungen gelten folgende Rücktrittsrechte: Bis 30 Tage
vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei. Ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn
werden 50% und ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100% der Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb von sechs Monaten werden 50% des Betrages
gegengerechnet. Wenn durch gebuchte Fremdleistungen Stornogebühren angefallen sind,
unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, sind diese in vollem Umfang zu tragen.
Der KLETTERWALD behält sich ausdrücklich ein Rücktrittsrecht für sich selbst vor, wenn
berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass die vertraglich vereinbarten Honorare nicht bezahlt
werden können oder aufgrund unzureichender Unterstützung durch den Kunden der
KLETTERWALD eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

§ 8 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des
KLETTERWALDS. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

§ 9 Copyright
Alle Texte, Konzeptionen, Seminarunterlagen und Bilder unterliegen dem Copyright des
KLETTERWALD und sind geistiges Eigentum. Kein Teil dieser Publikationen darf ohne
Genehmigung in irgendeiner Form reproduziert und unter Verwendung elektronischer Systeme
verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie
die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Firmensitz:
Kletterwald Tannheimertal Sebastian John
Jungholz 109
A-6691 Jungholz

Betriebstätte:
Kletterwald Tannheimertal
Nesselwängle 145
A-6672 Nesselwängle

Tel.: +43 670 604 33 56
E-Mail: info@kletterwald-tannheimertal.at
WEB: www.kletterwald-tannheimertal.de
www.kletterwald-tannheimertal.at

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